Informationen zum Coronavirus
Soziales, Kinderbetreuung, Bildung
Bürgertelefon für Fragen rund um das Coronavirus
Um den Bürgerinnen und Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern während der derzeitigen Pandemie viele Fragen auf einen Blick beantworten zu können, hat die Landesregierung eine zentrale Telefonnummer geschaltet.
Die Zentrale Rufnummer für das Bürgertelefon lautet: 0385 588-11311
Kinderbetreuung (Kitas, Horte und Kindertagespflegestellen)
Kita-Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen: Kitas bleiben offen - Appell zur Betreuung zuhause
Mit der Verlängerung des Lockdowns wird auch die Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) vom 11. Januar an fortgesetzt.
Die Einrichtungen bleiben grundsätzlich geöffnet. Ministerin Stefanie Drese appelliert aber an alle Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern besuchen: „Wenn es Ihnen möglich ist, betreuen Sie Ihre Kinder zuhause.“
Corona-Kindertagesförderungsverordnung (Corona-KiföVO M-V)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.01.2021 bis 07.02.2021
Neu ab 11. Januar 2021
Neu ist, dass Eltern ihren Nachwuchs zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase vom 11.01.2021 bis zum 07.02.2021 anmelden müssen. Ab einem Inzidenzwert von 200 erfolgt in den Kitas nur noch Notbetreuung.
Schulen | Unterricht
Aufhebung der Präsenzpflicht
Die Präsenzpflicht bleibt bis zum 31. Januar 2021 für alle Jahrgangsstufen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen aufgehoben. Grundsätzlich gilt aber, dass die Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 geöffnet sind.
Für Abschlussklassen ist Unterricht in Präsenz möglich.
Weitere Informationen für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler
Schul-Corona-Verordnung (SchulCoronaVO M-V)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 11.01.2021 bis 31.01.2021
Hochschulen | Forschungseinrichtungen
Mit Blick auf die gegenwärtig erkennbare fortbestehende Infektionslage sowie der allgemeinen Festlegungen der Landesregierung wurde in Abstimmung mit den Hochschulleitungen festgelegt, dass der Studien- und Lehrbetrieb im Wintersemester 2020/21 an den Hochschulen primär digital erfolgt.
Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in MV
vom 9. Januar 2021
weitere Informationen für Hochschulen und Studierende sowie Forschungseinrichtungen
Fragen und Antworten
Das Bildungsministerium MV hat einen Fragen-Antworten-Katalog zu den Themen Schulbetrieb, Hochschule und Forschung bereitgestellt.
Pflegeeinrichtungen | Tagespflege | Unterkünfte und Werkstätten für behinderte Menschen u. a.
Informationen für Pflege- und Sozialeinrichtungen
Wegen hoher Infektionszahlen wurden die Schutzvorschriften für Pflegeheime und Einrichtungen der Eingliederungshilfe erhöht.
So darf nur noch eine feststehende Person täglich eine Bewohnerin oder einen Bewohner besuchen. Dieses gilt ab einem 7-Tages-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner landesweit.
Ab dem Inzidenzwert von 100 sind Besuche an maximal drei Tagen pro Woche erlaubt. Bei Inzidenz 200 ist in der jeweiligen Einrichtung nur noch an einem Tag in der Woche der Besuch möglich.
Zudem müssen Besuchende einen negativen Corona-Test (PCR) vorweisen können, dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Eine andere Möglichkeit ist ein Schnelltest (PoC-Test) direkt vor dem Betreten der Einrichtung. Die Maskenpflicht besteht weiter, erforderlich ist mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.
Die Besuchsregelungen zur Weihnachtszeit werden in gesonderten Informationen in den Einrichtungen ausgelegt und auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Bereich Pflege und Soziales
Pflege und Soziales Corona-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (Pflege und Soziales Corona-VO M-V)
Verordnung zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Einrichtungen, Angeboten, Diensten und Leistungen der Rechtskreise SGB IX, SGB XI und SGB XII (Pflege und Soziales Corona-VO M-V), Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 16.12.2020 bis 17.01.2021
Lesefassung der Pflege und Soziales Corona Verordnung (16.12.2020)
Fragen und Antworten
Das Sozialministerium MV hat einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog zu den Themen Pflege, soziale Einrichtungen, Betreuungs- und Beratungsangebote, auch für Menschen mit Behinderung, bereitgestellt.
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen.
Auf unseren Service-Seiten rund um das Thema Wohngeld finden Sie hilfreiche Informationen, wer unter welchen Voraussetzungen Wohngeld erhalten kann sowie die jeweiligen Formulare für die Antragstelltung.
Sozialfonds MV zur Sicherung sozialer Angebote
Die Landesregierung MV stellt 20 Millionen Euro zur Sicherung sozialer Angebote über den Sozialfonds MV zur Verfügung. Mit den Landeshilfen sollen Vereine, gemeinnützige Organisationen und soziale Einrichtungen unterstützt werden, deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet ist:
- Säule 1: Frauenschutzhäuser und Beratungseinrichtungen
- Säule 2: Bildungseinrichtungen für Jugend und Familie
- Säule 3: Freizeiteinrichtungen für Familien
- Säule 4: Sportvereine und Sportverbände
- Säule 5: Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen
- Säule 6: Soziale Handlungsreserve
