Neben direkter Nachbarschaftshilfe kann man sich bei allen anerkannten Trägern ehrenamtlicher Arbeit melden und dort seine Unterstützung anbieten. Eine Auflistung der Anbieter finden Sie auf unserer Informationsseite zum Coronavirus unter der Rubrik "Hilfsangebote".
Informationen zum Coronavirus
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Coronavirus
Die häufigsten Fragen zum Thema Coronavirus und dessen Auswirkungen auf das Stadtgeschehen in Stralsund fassen wir hier für Sie zusammen und beantworten sie. Die Liste wird ständig erweitert und aktualisiert.
Auch der Landkreis Vorpomern-Rügen als verantwortliche Gesundheitsbehörde hat viele Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema Coronavirus auf der Internetseite www.lk-vr.de aufbereitet.
Beachten Sie auch den Frage-Antwort-Katalog der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Soziales
Ja, die Herberge für obdachlose Menschen in der Hansestadt Stralsund ist weiterhin in Betrieb. Allerdings ist die Unterkunft derzeit für den öffentlichen Publikumsverkehr gesperrt. Personell ist die Unterkunft gut aufgestellt, um die untergebrachten Menschen auch in dieser Zeit zu unterstützen. Auch wohnungslose Menschen, die sich dort melden, werden mit Kleidung, einer kleinen Mahlzeit und einer warmen Dusche versorgt. Dabei werden die Bewohner der Obdachlosenunterkunft durch die Mitarbeiter fortlaufend zu den Infektionsrisiken aufgeklärt.
Nur unaufschiebbare Umzüge sind zugelassen (z.B. aufgrund der Kündigung der Wohnung)
Bei privaten Umzügen dürfen lediglich die Angehörigen eines weiteren Hausstandes den Mitgliedern des umziehenden Hausstandes helfen. Die maximale Anzahl der Personen beträgt dabei höchstens zehn. Auch dabei muss der Mindestabstand von 1.50 Metern eingehalten sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beachtet werden. Die Räume sollten dauerhaft gut durchlüftet werden.
Umzugsunternehmen sind verpflichtet ein Konzept zu entwickeln, mit dem alle Abstands- und Hygieneregeln während des Umzuges - insbesondere beim Auf- und Abbau der Möbel - eingehalten werden. Dazu zählen der Mindestabstand von 1,50 Metern sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Anwesenden. Zudem sind Maßnahmen zur Verringerung der Aerosole-Belastung zu treffen. Demnach sollten während der Arbeit so viele Fenster wie möglich geöffnet sein. Außerdem ist darauf zu achten, dass sich möglichst wenige Personen gleichzeitig in der Wohnung oder dem Haus aufhalten.
Ebenfalls erlaubt sind auch weiterhin Umzüge aus anderen Bundesländern nach M-V, die unaufschiebbar sind, unter Beachtung der o.g. Regelungen.
Weitere Informationen zum Thema Umzüge unter www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs oder bei der Hotline der Landesregierung 0385 – 588 11 311.
Stadt- und Kreisverwaltung
Hochzeiten können mit bis zu 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Heiraten in Stralsund.
Bei Fragen wenden Sie sich gern per E-Mail an: standesamt@stralsund.de
Individuelle Spontanbesuche im Ordnungsamt Stralsund sind aktuell nicht möglich. Vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin unter 03831 252 262.
Eine telefonische Ummeldung ist nicht möglich. Im Ordnungsamt kann in dringenden Fällen und nur nach telefonischer Anmeldung ein Termin zu den regulären Sprechzeiten vereinbart werden.
Meldewesen: 038 31 - 253 780, alle übrigen Dienstleistungen 038 31 - 253 722.
Von individuellen Spontanbesuchen ist abzusehen. Der Zugang zum Gebäude in der Schillstraße wird entsprechend beschränkt.
Die Beantragung eines Ausweises/einer Meldebescheinigung/eines Führungszeugnisses ist möglich. Im Ordnungsamt kann in dringenden Fällen und nur nach telefonischer Anmeldung ein Termin zu den regulären Sprechzeiten vereinbart werden. Dazu wurden drei zentrale Rufnummern geschaltet: Kfz-Zulassungsstelle 038 31 - 253 781, Meldewesen 038 31 - 253 780, alle übrigen Dienstleistungen 038 31 - 253 722. Von individuellen Spontanbesuchen ist abzusehen. Der Zugang zum Gebäude in der Schillstraße wird entsprechend beschränkt.
Die Beantragung eines Ausweises/einer Meldebescheinigung/eines Führungszeugnisses ist möglich. Im Ordnungsamt kann in dringenden Fällen und nur nach telefonischer Anmeldung ein Termin zu den regulären Sprechzeiten vereinbart werden. Dazu wurden drei zentrale Rufnummern geschaltet: Kfz-Zulassungsstelle 038 31 - 253 781, Meldewesen 038 31 - 253 780, alle übrigen Dienstleistungen 038 31 - 253 722. Von individuellen Spontanbesuchen ist abzusehen. Der Zugang zum Gebäude in der Schillstraße wird entsprechend beschränkt.
Da die alten Führerscheine noch weiterhin gültig sind, fällt der Umtausch derzeit nicht in den Bereich dringender Aufgaben und sollte darum zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Im Zweifel wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde unter 03831 253 740/-741.
Individuelle Spontanbesuche im Ordnungsamt Stralsund sind aktuell nicht möglich.
Im Ordnungsamt kann aktuell nur nach telefonischer Anmeldung ein Termin zu den regulären Sprechzeiten vereinbart werden. Dazu wurden drei zentrale Rufnummern geschaltet: Kfz-Zulassungsstelle 038 31 - 253 781, Meldewesen 038 31 - 253 780, alle übrigen Dienstleistungen 038 31 - 253 722. Von individuellen Spontanbesuchen ist abzusehen. Der Zugang zum Gebäude in der Schillstraße wird entsprechend beschränkt.
Reisen | Tourismus
Ja, wenn Sie a) in Besitz der dafür nötigen Erlaubnisse sind und die geltenden Kontaktbeschränkungen einhalten.
Arbeit | Wirtschaft | Unternehmen
Unternehmen, die erneut vom Lockdown betroffen sind, sollten unbedingt beachten: Wer länger als drei Monate in Folge keine Kurzarbeit abgerechnet hat, braucht – um die Regelung erneut in Anspruch zu nehmen – zwingend eine neue Anzeige.
Der Zeitpunkt der Antragstellung muss dabei in dem Monat liegen, in dem der Arbeitsausfall tatsächlich eintritt. Wenn in einem Monat Arbeitsausfall eintritt, reicht es aus, wenn die Anzeige am letzten Tag dieses betreffenden Monats eingereicht wird. Wichtig ist allerdings, dass sie nicht vergessen wird. Nachträgliche Anzeigen können nicht berücksichtigt werden.
Bei Fragen können sich Unternehmen an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder an die kostenfreie Hotline der Arbeitsagentur 0800 4 5555 20 wenden.
Für die Kontrollen sind sowohl das Gesundheitsamt des Landkreises als auch das Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund zuständig.
Hinweise und Fragen dazu senden Sie bitte an gewerbe@stralsund.de.
Politik
Ausschuss- und Bürgerschaftssitzungen finden derzeit unter Vorgaben der aktuellen Verordnung der Landesregierung regulär nach dem Sitzungsplan statt.
Veranstaltungen
Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 der Corona-Landesverordnung MV vom 31.10.2020 sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen untersagt.
Ausnahmen gelten für:
- Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind
- Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Teilnehmenden
- Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften
- Durchführungen von Prüfungen
- arbeitsmarktpolitische Maßnahmen von Maßnahmeträgern, Beschäftigungsgesellschaften oder sonstigen Dienstleistern
- private Zusammenkünfte für einen Teilnehmerkreis von Angehörigen des eigenen Hausstandes mit maximal einer weiteren Person (Kinder bis 12 Jahre werden nicht mitgerechnet)
- Trauungen für einen Teilnehmerkreis von maximal 10 Personen (Kinder bis 14 Jahre, die zum Haushalt von
teilnehmenden Erwachsenen gehören, werden nicht mitgerechnet.) - Beisetzungen für einen Teilnehmerkreis von maximal 20 Personen (Kinder bis 14 Jahre, die zum Haushalt von
teilnehmenden Erwachsenen gehören, werden nicht mitgerechnet.)
Weitere Hinweise zu den einzelnen Auflagen erhalten Sie in den Anlagen 37-43 der
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 10.03.2021 bis 31.03.2021
Sport | Freizeit
Ja, da damit auch die Abwehrkräfte gestärkt werden. Der Sportbetrieb ist in kleinen Gruppen mit maximal 10 Personen im Freien auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen möglich
Auch dieser Tage kann das Strandbad Stralsund besucht werden. Das Kontaktverbot mit einem Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist dabei einzuhalten. Auch ein Picknick wird grundsätzlich nicht als problematisch angesehen, sofern auch hier die Kontaktbeschränkungen beachtet sind und es sich nur um Angehörige des eigenen Hausstandes handelt.
Beachten Sie aber, je mehr Menschen auf eine öffentliche Fläche strömen, desto schwieriger wird es, dem Kontaktverbot gerecht zu werden. Halten Sie immer Abstand zu anderen Personen und gefährden Sie nicht unnötig Ihre Liebsten. Gegebenenfalls verlassen Sie Orte, die zu voll sind oder werden.
Kultur
Anträge, die für das Jahr 2020 zur Förderung kultureller Projekte, kultureller Veranstaltungen oder städtepartnerschaftlicher/internationaler Projekte an die Hansestadt Stralsund/Amt für Kultur, Welterbe und Medien gerichtet wurden, gelten weiterhin als gestellt und behalten ihre Gültigkeit. Der/Die Antragsteller/in ist jedoch gemäß der Förderhinweise verpflichtet, inhaltliche Änderungen (dazu zählen u.a. Terminverschiebungen oder -absagen) oder Änderungen in der Kalkulation unmittelbar und schriftlich dem Fachamt der Hansestadt Stralsund mitzuteilen.
Der Auftritt von einzelnen Straßenmusikern ist weiterhin grundsätzlich zulässig, solange damit keine Ansammlungen mehrerer Personen verbunden sind.
