Informationen für Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die ergiffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus führen zu arbeitsrechtlichen Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie für Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt tagesaktuelle Informationen, berät zu Maßnahmen (z.B. Ausweitung des Kurzarbeitergeld) und beantwortet Fragen rund um das Thema.
zur Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Arbeitsagentur Stralsund
Die Agentur für Arbeit Stralsund hat für den kompletten Agenturbezirk folgende regionale Telefonnummer eingerichtet:
- Telefon 03831 259-110
Alle Arbeitsagenturen im Landkreis Vorpommern-Rügen sind auch per E-Mail erreichbar:
- Standort Stralsund – E-Mail: Stralsund.111-Eingangszone@arbeitsagentur.de
- Standort Bergen auf Rügen – E-Mail: Bergen.122-Eingangszone@arbeitsagentur.de
- Standort Ribnitz-Damgarten – E-Mail: Ribnitz-Damgarten.123-Vermittlung@arbeitsagentur.de
- Standort Grimmen – E-Mail: Grimmen.124-Eingangszone@arbeitsagentur.de
Arbeitslosmeldungen können telefonisch erfolgen.
Anträge können wie folgt gestellt werden:
- formlos per E-Mail
- über den eServices www.arbeitsagentur.de/eServices
- Einwurf in den Hausbriefkasten
Unterlagen zum Kindergeld und Kinderzuschlag unter www.familienkasse.de abrufbar. Kostenfreie Hotline der Familienkasse: Telefonnummer 0800 4 5555 30
Kommunales Jobcenter Vorpommern-Rügen
Die Standorte des Kommunalen Jobcenters Vorpommern-Rügen in Bergen/Rügen, Grimmen, Ribnitz-Damgarten und Stralsund sind aktuell via Terminvereinbarung, telefonisch, postalisch oder per E-mail erreichbar.
Telefon: 03831 357-3000
Fax: 03831 357-444030
E-Mail: KJC-VR@lk-vr.de
Ausgleichszahlungen aufgrund von behördlichen Tätigkeitsverboten
Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ein behördliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird (z. B. aufgrund von Quarantänemaßnahmen), die Mitarbeitenden aber nicht krank sind, muss der Arbeitgeber für längstens 6 Wochen die Lohnfortzahlung übernehmen (soweit tarifvertraglich nicht anders geregelt). Die ausgezahlten Beträge können dem Arbeitgeber auf Antrag vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) Mecklenburg-Vorpommern erstattet werden.
Eltern-Entschädigung (für Verdienstausfälle durch Kinderbetreuung)
Seit dem 30. März 2020 gilt eine neue Regelung zur Eltern-Entschädigung in der Corona-Krise. Sorgeberechtigte, die ihre Kinder wegen Schul- und Kita-Schließungen selbst betreuen müssen, können Verdienstausfälle erleiden. Gemäß § 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz wurde eine Möglichkeit der Lohnfortzahlung für Eltern geschaffen, die sogenannte "Eltern-Entschädigung". Der Antrag auf Eltern-Entschädigung muss vom Arbeitgeber gestellt werden. Die Anträge sind an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) zu stellen.
ausführliche Informationen und Antragsunterlagen zur Eltern-Entschädigung
