Leistungsbeschreibung


Ihr Fahrzeug wurde finanziert und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wurde als Sicherheit bei der Bank, Leasinggesellschaft oder dem Autohaus hinterlegt. Sofern der Fahrzeugbrief, aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung, nicht in Ihrem Besitz ist, müssen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde veranlassen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an diese übersandt wird.

Über die Bankbriefauskunft können Sie unter Angabe der ZBII-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer), des amtlichen Kennzeichens und des Namens des Fahrzeughalters erfahren, ob der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsbehörde bereits vorliegt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig. 

Verfahrensablauf


Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Zulassungsbehörde auf.

Voraussetzungen


keine

Welche Unterlagen werden benötigt?


keine

Welche Gebühren fallen an?


Für die Statusabfrage fallen keine Gebühren und Auslagen an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Der Fahrzeugbrief wird nur ca. 2 Wochen bei der Zulassungsbehörde aufbewahrt, bevor er an die entsprechende Bank bzw. Leasinggesellschaft zurückgeschickt wird.