Leistungsbeschreibung


Die sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Sie kann beispielsweise erforderlich sein, wenn,
·        Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umtauschen wollen oder
·        Ihr Papierführerschein verloren gegangen ist und Sie einen Ersatzführerschein benötigen
und
·        Ihr (letzter) Führerschein nicht von der nun zuständigen Fahrererlaubnisbehörde (= für den aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde), sondern einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde.

Eine Karteikartenabschrift wird nicht benötigt, wenn Sie bereits im Besitz eines Führerscheins im Checkkartenformat waren.

An wen muss ich mich wenden?

Sie können die Karteikartenabschrift bei der Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat, anfordern.
Dies ist in der Regel telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über die Online-Beantragung möglich.

Verfahrensablauf

Um die Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten zu können, werden insb. folgende Informationen benötigt:
·        Familienname
·        ggf. frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
·        Vorname(n)
·        Geburtsdatum
·        Geburtsort
·        Wohnanschrift
·        Anschrift der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
·        ggf. Führerscheindaten (Erteilungsdatum, Führerscheinnummer)
Die Karteikartenabschrift wird dann in der Regel unmittelbar an die jetzt für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie einen neuen Führerschein beantragen wollen, übersandt.

Verfahrensablauf


Um die Anfrage möglichst schnell und ohne zusätzliche Rückfragen bearbeiten zu können, werden insb. folgende Informationen benötigt:
·        Familienname
·        ggf. frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
·        Vorname(n)
·        Geburtsdatum
·        Geburtsort
·        Wohnanschrift
·        Anschrift der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
·        ggf. Führerscheindaten (Erteilungsdatum, Führerscheinnummer)
Die Karteikartenabschrift wird dann in der Regel unmittelbar an die jetzt für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie einen neuen Führerschein beantragen wollen, übersandt.

Zuständige Stelle


Sie können die Karteikartenabschrift bei der Behörde, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat, anfordern.
Dies ist in der Regel telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über die Online-Beantragung möglich.

Welche Gebühren fallen an?


Für diese Dienstleistung wird keine Gebühr erhoben.