Bürger
Auskunftssperre im Melderegister
Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten.
Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffene/n oder einer anderen Person durch die Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen auf den privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u.ä.). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft.
Voraussetzungen
Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder einer anderen Person deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen. Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Gesetzliche Grundlagen
§ 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
Wichtige Hinweise
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit den angegebenen Ansprechpartnern Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Befristung
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf erneuten Antrag verlängert werden.
03831 253 734
03831 252 53 734
TFlieger@stralsund.de
Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Meldewesen
Schillstraße 5-7
18439 Stralsund
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03831 252 53 734
meldewesen@stralsund.de
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