Leistungsbeschreibung


 

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erforderlich ist. 

 

Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Hinweis

Mit diesem Online-Service können Sie elektronisch Daten an die zuständige Melde bzw. Pass- und Personalausweisbehörde übermitteln, damit den Bearbeitungsprozess beschleunigen und Wartezeiten verringern. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten persönlich vor Ort im Einwohnermeldeamt bestätigen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).

Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren.

Bei der Anmeldung der neuen Wohnung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Welche Fristen muss ich beachten?


Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Was sollte ich noch wissen?


Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Vertretung
Die meldepflichtige Person kann sich bei der Ummeldung durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Personalausweis, bzw. Reisepass, Vollmacht und ausgefülltes und unterschriebenes Ummeldeformular) vertreten lassen.

Ummeldung von Kindern

Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt und leben diese zusammen, ist für die Ummeldung des Kindes mit nur einem Elternteil die Vorlage einer Einverständniserklärung des weiteren Elternteils erforderlich, sofern bei diesen eine weitere Wohnung (Hauptwohnung/Nebenwohnung) besteht.

Die Einverständniserklärung ist ebenfalls notwendig, wenn das Kind von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung eines anderen Elternteils umgemeldet wird und die vorherige Wohnung als weitere Wohnung bestehen bleibt.

Kontakt
Meldewesen