Bürger
Ummeldung
Wer innerhalb von Stralsund eine neue Wohnung bezieht, hat sich binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde umzumelden.
Die Ummeldung kann auch von einer schriftlich bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Termine online buchen!
Sie haben die Möglichkeit, für Ihre Ummeldung online einen Termin zu buchen. Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen. Einfach den gewünschten Service sowie den favorisierten Termin auswählen und die Terminbestätigung erwarten.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03.05.2013 (BGB I. I S. 1084)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung/Vermieterbescheinigung
Wichtige Hinweise
Vertretung
Die meldepflichtige Person kann sich bei der Ummeldung durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Personalausweis, bzw. Reisepass, Vollmacht und ausgefülltes und unterschriebenes Ummeldeformular) vertreten lassen.
Ummeldung von Kindern
Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners gemeinsam sorgeberechtigt und leben diese zusammen, ist für die Ummeldung des Kindes mit nur einem Elternteil die Vorlage einer Einverständniserklärung des weiteren Elternteils erforderlich, sofern bei diesen eine weitere Wohnung (Hauptwohnung/Nebenwohnung) besteht.
Die Einverständniserklärung ist ebenfalls notwendig, wenn das Kind von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung eines anderen Elternteils umgemeldet wird und die vorherige Wohnung als weitere Wohnung bestehen bleibt.
Kosten/Gebühren
- gebührenfrei
Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Meldewesen
Schillstraße 5-7
18439 Stralsund
03831 253 780
03831 252 53 734
meldewesen@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr