Bürger
Begrüßungsgeld
1. Begrüßungsgeld für Studenten
Auf der Grundlage eines Gemeinschaftsprojekt zwischen der Hochschule Stralsund, dem Förderverein der Hochschule Stralsund sowie dem Amt für Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing der Hansestadt Stralsund wurde das „Gutscheinheft“ entwickelt, dass in der Hochschule ausliegt.
Mit diesem können Studenten der Hochschule Stralsund bei der Meldebehörde Stralsund (Ordnungsamt, Schillstraße 5-7, 18439 Stralsund) einmalig das Begrüßungsgeld in Höhe von 150 Euro beantragen, wenn sie eine Studienbescheinigung der Hochschule vorlegen und zum Zwecke der Studienaufnahme ihren Hauptwohnsitz kürzlich nach Stralsund verlegt haben.
Zur Auszahlung des Zuschusses wird ihnen die Überweisung auf ihr Konto oder alternativ die Barauszahlung in der Stadtkasse angeboten.
2. Begrüßungsgeld für Studenten anderer Hochschulen
Auch Studenten anderer Hochschulen sollen in den Genuss des Begrüßungsgeldes kommen. Voraussetzung hierfür sind ebenfalls die Studienbescheinigung der jeweiligen Hochschule und auch die kürzliche Hauptwohnsitzverlegung zum Zwecke der Studienaufnahme nach Stralsund.
In einer Erklärung müssen Sie bestätigen, bis zum jeweiligen Jahresende in Stralsund ihren Hauptwohnsitz zu behalten.
Auszahlung wie in Punkt 1.
3. Begrüßungsgeld für Auszubildende
Voraussetzung zur Auszahlung sind wiederum die kürzliche Hauptwohnsitznahme zum Zwecke der Ausbildung in Stralsund, ein bestehendes Ausbildungsverhältnis (als Nachweis dient der Ausbildungsvertrag) sowie die schriftliche Erklärung, den Hauptwohnsitz bis zum jeweiligen Jahresende in Stralsund zu belassen.
Auszahlung wie in Punkt 1.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Studienbescheinigung/Ausbildungsvertrag
Wichtige Hinweise
Voraussetzung ist die Anmeldung der Haupt- oder alleinigen Wohnung in Stralsund.
Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Meldewesen
Schillstraße 5-7
18439 Stralsund
03831 253 780
03831 252 53 734
meldewesen@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr