Verkauf aus besonderem Anlass

Das gelegentliche Feilbieten von Waren ist auch ohne Reisegewerbekarte aus besonderem Anlass möglich. Dazu ist die Erlaubnis der Behörde nötig.

Solch ein besonderer Anlass ist zum Beispiel der Verkauf von Grabschmuck und Tannengrün zu den stillen Feiertagen oder auch der Baumverkauf zu Weihnachten.
Zwei Wochen vor Beginn des Verkaufs ist diese Erlaubnis zu beantragen.

Für den Verkauf auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Diese Genehmigung ist beim Bauamt, Abteilung Straßen und Stadtgrün, Sachgebiet Grün- und Straßenunterhaltung in der Bauhofstraße 4, 18439 Stralsund einzuholen.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 55a Abs. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 55 a Abs. 1 Nr. 1 GewO

Wichtige Hinweise

Die entsprechenden Anträge sind zwei Wochen vor Beginn des Verkaufs zu stellen.

Gebühren/Kosten

Für die Erlaubnis werden je nach Verwaltungsaufwand Gebühren in Höhe von 22 Euro bis 127 Euro fällig.

Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Mario Ehrhardt
Telefon
03831 253 710
Telefax
03831 252 53 710
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Telefon
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Telefax
03831 252 53 722
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