Reisegewerbekarte
Für bestimmte Erwerbshandlungen bedarf es einer gewerberechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis dient der Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit oder eines bestimmten Personenkreises.
Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Vor Ausüben des Gewerbes ist die Reisegewerbekarte zu beantragen.
Gesetzliche Grundlagen
- § 55 Gewerbeordnung (GewO)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Wichtige Hinweise
Voraussetzung ist die Vollständigkeit der Unterlagen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.service.m-v.de
Gebühren/Kosten
Für die Erlaubnis werden je nach Verwaltungsaufwand Gebühren in Höhe von 51 Euro bis 293 Euro fällig.
03831 253 710
03831 252 53 710
gewerbe@stralsund.de
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 722
03831 252 53 722
ordnungsamt@stralsund.de
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr