Festsetzung von Märkten und Veranstaltungen
Eine Veranstaltung kann auf Antrag des Veranstalters festgesetzt werden. Die Festsetzung bewirkt zum einen, dass Aussteller und Anbieter solcher Veranstaltungen von bestimmten, für andere gewerbliche Tätigkeiten geltenden Beschränkungen freigestellt sind (sog. Marktprivilegien), zum anderen aber, dass dem Veranstalter im Interesse eines geordneten Veranstaltungsablaufs besondere Pflichten auferlegt werden.
Die Festsetzung ist eine gewerberechtliche Erlaubnis. Die Behörde prüft hier die persönliche Zuverlässigkeit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden sowie die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Festsetzung.
Die Festsetzung ist sechs bis acht Wochen vor dem Durchführen der Veranstaltung zu beantragen.
Wichtige Hinweise
Unabhängig von diesem Verfahren sind Veranstaltungen in der Hansestadt Stralsund mittels unten angefügten Anmeldeformulars im Kulturbüro anzuzeigen. Die Kontaktdaten befinden sich auf dem Vordruck.
Gebühren/ Kosten
Für die Erlaubnis werden je nach Verwaltungsaufwand Gebühren in Höhe von 77 Euro bis 1.224 Euro fällig.
Formulare/Anträge
Antrag auf Marktfestsetzung nach § 69 GewO (PDF)
Merkblatt zum Antrag gemäß § 69 GewO Festsetzung (PDF)
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 12 Abs. 1 GastG (PDF)
Merkblatt zur Erteilung einer Gestattung gemäß § 12 GastG (PDF)
Veranstaltungsanmeldung Kulturbüro (PDF)
Informationsblatt zur Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
03831 253 712
03831 252 53 712
gewerbe@stralsund.de
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 722
03831 252 53 722
ordnungsamt@stralsund.de
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr