Leinenpflicht für Hunde

Die Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern legt eine Leinenpflicht für Hunde fest, die zu Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen sowie an Orte mit großen Menschenansammlungen und in öffentliche Verkehrsmittel, Verkaufsstätten oder Tiergärten mitgenommen werden. Konkretisiert wurde dies in der Stralsunder Hundeverordnung.
Darüber hinaus legt die Grünflächensatzung der Hansestadt Stralsund fest, dass zum Schutz einzelner öffentlicher Grünflächen und der Allgemeinheit die Anordnung eines Leinenzwanges für alle Hunde möglich ist.

Insoweit wurde von der Hansestadt Stralsund ein Leinenzwang wie folgt festgelegt:

  • für alle Hunde im Gebiet, das von folgenden Grenzen umschlossen wird, inklusive der entsprechenden Straßenkörper: Knieperwall, Grundstücksgrenze der Schillanlagen bis zur Sundpromenade, entlang der Sundpromenade einschließlich der Nordmole, der Hafenbegrenzung folgend bis Am Querkanal, Am Langenkanal, Am Langenwall, Frankenwall bis Knieperwall (Altstadt- und Hafeninsel, jedoch nicht der Bastionsgürtel),
  • für alle Hunde in folgenden öffentlichen Grünanlagen: Sundpromenade, Brunnenaue und St.- Jürgen-Friedhof
  • für läufige Hündinnen im gesamten Stadtgebiet.

Die vorgenannten Regelungen gelten nicht für Diensthunde von Behörden, Hunde der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes sowie Hunde von Wachdiensten, soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden sowie für Assistenzhunde.

Natürlich muss, wer Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums führt, grundsätzlich körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

Ansonsten wurden von der Hansestadt Stralsund keine weiteren Orte festgelegt, an denen Hunde an der Leine zu führen sind. Jedoch kann es sein, dass sich der Leinenzwang aus anderen Rechtsgebieten ergibt, die nicht in der Zuständigkeit der Hansestadt Stralsund liegen. Diese können sich unter anderen aus forst- oder naturschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben.
Sollten hierzu Fragen bestehen, können Sie sich gerne an folgende Einrichtungen wenden:

Landkreis Vorpommern-Rügen
-Untere Naturschutzbehörde-
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Telefon: 03831 / 115
E-Mail: FG44.30@lk-vr.de
Landesforst MV Anstalt des öffentlichen Rechts
Forstamt Schuenhagen
Am Kronenwald 1
18469 Schuenhagen
Telefon: 038324 / 650 – 0
E-Mail: schuenhagen@lfoa-mv.de

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