Kostenbeteiligung an Lernmitteln

Der Elterngrenzbetrag/Kostenbeitrag ist ein Pauschalbetrag und wird als Kostenbeteiligung an den Schulmaterialien von den Sorgeberechtigten der Schüler/innen erhoben.

Diese Materialien werden von den Schülern und Schülerinnen verbraucht oder verbleiben bei ihnen.

Darüber hinaus anfallende Kosten werden durch die Hansestadt Stralsund getragen.

Alle Sorgeberechtigten (bzw. volljährigen Schüler) erhalten zum Anfang des Schuljahres einen Bescheid (Verwaltungsakt).

Gesetzliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage für den Elterngrenzbetrag finden Sie im § 54 Abs. 2 des Schulgesetzes M-V in Verbindung mit der Grenzbetragsverordnung M-V und der Satzung der Hansestadt Stralsund zur Beteiligung an den Lernmitteln.

Satzung der Hansestadt Stralsund zur Beteiligung an den Lernmitteln

Kosten

Der Kostenbeitrag pro Schüler und Schuljahr ist auf 30,68 € festgesetzt.

Ansprechpartner
Amt für Schule und Sport
Abt. Schule und Sport
SG Schule und Sport
Marie Lindau
Telefon
03831 252 733
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für Schule und Sport | Abteilung Schule und Sport
Hafenstraße 20
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 761
Telefax
03831 252 52 761
Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund