Schwerlastverkehr

Transporte, deren Maße und Gewichte die in der StVZO festgelegten Maße (40 t GG; 2,55 m Breite; 18,75 m Länge; 4 m Höhe) überschreiten, sind genehmigungspflichtig.

Genehmigungen werden vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern erteilt. Die Hansestadt Stralsund ist beteiligte Behörde im Anhörverfahren. Auskünfte werden ohne zusätzliche Gebühr erteilt.

Gesetzliche Grundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag für die Durchführung von Großraum- und/ oder Schwerverkehr bzw. über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/ oder Gewichten

Weitere Informationen

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Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Straßen und Stadtgrün
SG Verkehrsplanung und -lenkung
Mandy Tewes
Telefon
03831 253 575
Telefax
03831 252 53 575
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für Planung und Bau | Abteilung Straßen und Verkehrslenkung | Planung und Straßenbau
Bauhofstraße 4
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 811
Telefax
03831 252 52 811
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