Hausnummernvergabe

Hausnummern dienen dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes und der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Deshalb ist jedes zur selbstständigen Nutzung bestimmte Gebäue mit der durch die Hansestadt Stralsund zugeteilten Hausnummer zu versehen.

Hierzu stellt der Grundstückseigentümer bzw. der Inhaber grundstücksgleicher Rechte (Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer) im Zuge der Baugenehmigung bzw. vor Nutzungsbeginn einen Antrag auf Vergabe einer Hausnummer.

Nach Bearbeitung des Antrages ergeht ein Bescheid über die Festsetzung der Hausnummer. Diese wird dem Antragsteller und wichtigen Behörden und Trägern von Versorgungsaufgaben zugestellt.

Danach ist die festgesetzte Hausnummer umgehend am Gebäude nach den Grundsätzen der Hausnummernsatzung anzubringen.

Eine Verwendung von nicht amtlich vergebenen Hausnummern ist gemäß Hausnummernsatzung rechtswidrig.

Gebühren/Preise

Die Gebühr wird gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund / Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung Pkt 4.4 erhoben.

Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Planung und Denkmalpflege
Vermessung
Frank Gierke
Telefon
03831 252 820
Telefax
03831 252 52 623
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für Planung und Bau | Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 623
Telefax
03831 252 52 623
Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund
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