Leistungsbeschreibung


In der Abteilung Kultur und Öffentlichkeitsarbeit der Hansestadt Stralsund erfolgt die zeitliche und räumliche Planung und Koordinierung angemeldeter Veranstaltungen in der Hansestadt Stralsund. Großveranstaltungen werden komplett begleitet.

Veranstaltungsanmeldungen sind zunächst an die Fachabteilung zu richten. Die eingereichten Veranstaltungsanmeldungen dienen der allgemeinen Information von verschiedenen betroffenen Ämtern und Behörden in der Stadt sowie der Einschätzung unterschiedlicher rechtlicher und sicherheitsrelevanter Belange einer Veranstaltung.

Wichtige Hinweise für Veranstalterinnen und Veranstalter

Eine Veranstaltungsanmeldung stellt eine Veranstaltungsanzeige, aber keinen genehmigungspflichtigen Antrag dar. Auf Basis der getätigten Informationen wenden sich die betroffenen Ämter und Behörden bei Bedarf mit Hinweisen und/oder Auflagen direkt an die jeweiligen Veranstalter.

Eine Veranstaltungsanmeldung entbindet Veranstalterinnen und Veranstalter nicht von ihrer Verantwortung, alle für die Veranstaltung notwendigen Anträge eigenständig an die betroffenen Ämter und Behörden zu stellen. Die Veranstaltungsanmeldung entspricht einer Leithilfe für die komplette Veranstaltungsvorbereitung. Alle notwendigen Informationen und/oder Antragsformulare sind hierüber ersichtlich.

Grundsätzlich sollte jede Veranstaltung bei der Hansestadt Stralsund, Abteilung Kultur und Öffentlichkeitsarbeit angemeldet werden, die eine Außenwirkung auf die Öffentlichkeit bzw. Allgemeinheit hat. Dies kann verschiedene Bereiche betreffen, wie z. B. Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen, verkehrsrechtliche Beeinträchtigungen, Beeinträchtigung durch Beschallung, Ausschank von alkoholischen Getränken, Abgabe von Lebensmitteln, usw.

Kontaktpersonen

  • Andrea Herrmann