Stand: 11. Januar 2021 (Änderungen vorbehalten)
Die Vorgaben der Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-Lockerungs-LVO MV) in der jeweils gültigen Fassung schränken die Teilnahme der Öffentlichkeit an der Sitzung ein.
Um dem Informations- und Kontrollrecht der Öffentlichkeit nach Kommunalverfassung M-V zu entsprechen, besteht neben der Teilnahme von Pressevertretern die Möglichkeit der Teilhabe am öffentlichen Teil der Sitzung unter folgenden Bedingungen:
- das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung wird erbeten
- die Teilnehmerzahl ist aufgrund der Abstandsregelung begrenzt
Aufgrund der aktuellen Situation kann es ggf. zu Verschiebungen und Absagen von Ausschusssitzungen kommen. Des Weiteren kann es zu Anpassungen hinsichtlich der Sitzungsräumlichkeiten kommen.
Hinweise für alle an Ausschusssitzungen teilnehmenden Gäste
Gemäß Anlage 36 zu § 7 der Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-Lockerungs-LVO MV) werden die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit Vor- und Familienname sowie vollständiger Anschrift und Telefonnummer erfasst.
Die Anwesenheitsliste wird gemäß vorgenannter Verordnung vom Gremiendienst für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Sitzung aufbewahrt und ist der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf Verlangen vollständig herauszugeben.
Weiterhin wird für die Durchführung der Sitzungen dringend auf die Einhaltung der gestiegenen hygienischen Anforderungen sowie des Einhaltens des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen verwiesen.