1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 der Hansestadt Stralsund „Industriegebiet Stralsund/ Lüdershagen“

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Veröffentlichung des Planentwurfes im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 7. April 2022 wurde das Planverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 der Hansestadt Stralsund „Industriegebiet Stralsund/ Lüdershagen“ eingeleitet. Im Nachgang wurde der Geltungsbereich verkleinert, so dass er eine Größe von ca. 3,74 ha umfasst und folgende Flurstücke bzw. Anteile folgender Flurstücke der Flur 43, Gemarkung Stralsund beinhaltet: 25/4, 25/5, 35/1, 35/9, 35/10, 36/3, 36/4, 36/5, 36/6, 37/1, 37/2, 37/3, 38/7, 38/8, 39/1, 39/2, 40/1, 40/2, 40/4, 40/5, 41/1, 41/8, 41/9, 41/10, 42/5, 42/6, 42/7, 47/3, 47/7, 47/8, 48/7, 48/10, 48/15, 48/16, 48/17, 48/18, 48/19, 49/7, 50/2. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Osten durch die baulichen Anlagen der Ostsee-Service-Gesellschaft-Nord, die Straße Am Hohen Graben und unbebaute Sukzessionsflächen,
  • im Süden durch die Straße Am Umspannwerk,
  • im Westen durch die Biogasanlage der SWS und
  • im Norden durch die Straße Am Umspannwerk.

Ziel der Planung ist es, den Standort der Biogasanlage am Umspannwerk durch den Ausbau der Erzeugungskapazitäten zu stärken, um somit auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 fand vom 14.06. bis 30.06.2023 statt.

Der nun vorliegende Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 in der Planfassung vom September 2025 wird in der Zeit vom 10.11. bis 10.12.2025 im Internet veröffentlicht durch Einstellen der Planunterlagen im Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Uebersicht/Details?type=bplan&id=55ecdb70-aa92-11ec-b6b9-a733fa0020d5 und auf der Homepage der Hansestadt Stralsund unter www.stralsund.de/oeffentlichkeitsbeteiligung. Neben dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 kann auch die Begründung, der dazugehörige Umweltbericht sowie die der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen (Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung) eingesehen werden.

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Aushangzeit & -ort

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Amt für Planung und Bau zur Einsichtnahme ausgelegt.

Auslegungszeit:      
vom 10.11. bis 10.12.2025

Montag, Mittwoch, Donnerstag    8 – 16 Uhr
Dienstag    8 – 17 Uhr
Freitag 8 – 17 Uhr

Ort:                            

Amt für Planung und Bau
Abteilung Stadtentwicklung
Badenstraße 17, 2. Obergeschoss, Flur rechts 

Ein barrierefreier Zugang zum Raum der Auslegung ist über den Aufzug während der o. g. Zeiten gewährleistet.

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Planungsunterlagen

Zur Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor, die eingesehen werden können:

  1. A) Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB als Teil der Begründung mit
  • einer Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Planung
  • einer Darstellung der Umweltziele aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen
  • einer Darstellung des derzeitigen Umweltzustandes bezogen auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, menschliche Gesundheit, Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe
  • Aussagen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung
  • Aussagen zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, zu Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten, zur verwendeten Methodik und zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)    
  1. B) umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB:
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 05.07.2023, zur Berührung wasserwirtschaftlicher und immissionsschutzrechtlicher Belange; Belange der Bereiche Altlasten, Boden und Naturschutz werden nicht betroffen
  • Forstamt Schuenhagen, 12.07.2023, Berührung forstrechtlicher Belange für den Ergänzungsbereich
  • Landkreis V-R, 06.07.2023, zur Berührung wasserwirtschaftlicher Belange und Belange des Naturschutzes (Eingriffsregelung, Biotoptypenkartierung, Biotop-, Baum-, Alleenschutz, Kompensationsmaßnahmen, Artenschutz)
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Ihre Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan

Während des o.g. Zeitraums können Sie Hinweise und Anregungen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 schriftlich an das Amt für Planung und Bau abgeben:

oder

oder

  • postalisch an die Abteilung Stadtentwicklung, Postfach 2145, 18408 Stralsund

Auskünfte und Erläuterungen zu den ausgelegten Planunterlagen werden während der Sprechzeiten (Dienstag 8 - 12 und 13 - 17 Uhr, Donnerstag 8 - 12 und 13 - 16 Uhr) oder nach Terminvereinbarung gegeben. Die Terminvereinbarung kann per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de oder telefonisch unter 03831 252641 erfolgen.

Die für die Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können beim Amt für Planung und Bau in der Abteilung Stadtentwicklung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.1 unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB).