Reisepass (Verlust)


Allgemeine Hinweise:

Haben Sie den Reisepass / Kinderreisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden?

Bei Diebstahl ist unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu informieren.

Der Verlust des Reisepasses / Kinderreisepasses ist unverzüglich der zuständigen Personalausweis- / Pass-
behörde anzuzeigen, diese wird Sie über alles Weitere informieren.

Im Ausland wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.


Gesetzliche Grundlagen:

Paßgesetz vom 19. April 1986 (BGBl. I S. 537), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2437) geändert worden ist


Ihre Ansprechpartner/innen:

Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten

Eckhard Abs
Schillstraße 5-7
(0 38 31) 253758
eabs@stralsund.de


Ruth Koch
Schillstraße 5-7
(0 38 31) 253733
rkoch@stralsund.de


Birgit Krabbe
Schillstraße 5-7
(0 38 31) 253728
bkrabbe@stralsund.de


Annett Wasner
Schillstraße 5-7
(0 38 31) 253734
meldewesen@stralsund.de


Sprechzeiten:
Mo 08:00 - 12:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00 / 13:00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00 / 13:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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