Personalausweis

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen (vorläufigen) Reisepass besitzt.

Jugendliche die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt den Personalausweis selbstständig zu beantragen.

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Gesetzliche Grundlagen

  • Personalausweisgesetz (PAuswG) 
  • Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) 

Hinweis zur Beantragung eines Personalausweises für Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Die Ausstellung eines Ausweises für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben.

Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn eine schriftliche Bestätigung des Einverständnisses, sowie eine Ausweis-/Reisepasskopie des anderen Elternteils vorliegt.


Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält (Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung lt. Melderegister), den Ausweis  beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • ggf. den bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass
  • ggf. Einverständniserklärung mit Ausweis-/Reisepasskopie

Kosten/Gebühren

  • Personalausweis ab 24 Jahre: 37,00 Euro
  • Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 Euro
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
  • Zuschlag bei nicht zuständiger Behörde: 13,00 Euro

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie im Personalausweisportal.

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Ordnungsamt, Abteilung Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Meldewesen
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18439 Stralsund
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