Schaustellung von Personen

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen (z.B. Stripteasevorführungen) in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis.

Die Erlaubnis ist schriftlich (formlos) und rechtzeitig (mindestens drei Wochen) vor Ausübung einer solchen Tätigkeit zu beantragen.

Gesetzlich Grundlagen

  • § 33 a Gewerbeordnung (GewO)

Erforderliche Unterlagen

siehe "Merkblatt zum Erlaubnisantrag § 33a GewO" unter dem Punkt Formulare/Anträge

Gebühren/Kosten

Für die Erlaubnis werden je nach Verwaltungsaufwand Gebühren in Höhe von 148 Euro bis 740 Euro fällig.

Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Rita Nelke
Telefon
03831 253 711
Telefax
03831 252 53 711
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
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