EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

Für die Mitglieder der Europäischen Union gilt europäisches Recht. Danach können sich Arbeitnehmer/-innen grundsätzlich ohne Einschränkung zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bewegen, um dort eine bezahlte Beschäftigung zu suchen und anzunehmen. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten können innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringen, sie können in anderen EU-Mitgliedstaaten auch Unternehmen gründen.

Es gibt jedoch Übergangsregelungen nach dem Beitritt eines Landes. Um einen Überblick über die komplizierte Rechtsmaterie zu erhalten, hat das Bundesministerium für Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Handbuch bezüglich grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung oder Niederlassung erarbeitet, das Sie unter dem Punkt "Formulare" (siehe unten) finden.
Beratung zu den vielfältigen rechtlichen Vorschriften gibt jede Behörde in ihrer Zuständigkeit.

Der Bereich Gewerbeangelegenheiten kann nur innerhalb seiner Zuständigkeit, d.h. im Gewerbe-, Gaststätten- und Handwerksrecht beratend tätig sein und die Gewerbeanzeige entgegennehmen bzw. entsprechende Gewerbeerlaubnisse erteilen.

Gesetzliche Grundlagen

Diese sind vielfältig und können hier nicht alle aufgeführt werden. Sie reichen vom EG-Vertrag (EGV) über das Aufenthaltsrecht, Arbeitsgenehmigungsrecht, Sozialrecht, das Gewerberecht, Tarifvertragsrecht, die Steuergesetze bis zum Sozialversicherungsrecht und weitere Gesetze sowie die dazugehörigen Verordnungen.

Gesetzliche Grundlagen für das Gewerberecht sind die Gewerbeordnung (GewO), die Handwerksordnung (HWO), das Gaststättengesetz (GastG), das Ladenöffnungsgesetz (LöffG M-V), das Sonn- und Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FTG M-V) und das Waffengesetz (WaffG).

Wichtige Hinweise

Mehr Informationen finden Sie unter www.service.m-v.de

Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Tino Krusch
Telefon
03831 253 708
Telefax
03831 252 53 708
Rita Nelke
Telefon
03831 253 711
Telefax
03831 252 53 711
Ines Papenfuß
Telefon
03831 253 712
Telefax
03831 252 53 712
Mario Ehrhardt
Telefon
03831 253 710
Telefax
03831 252 53 710
Alexander Wolna
Telefon
03831 253 707
Telefax
03831 252 53 707
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 722
Telefax
03831 252 53 722
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