Zeitlich befristeter Fischereischein

Der zeitlich befristete Fischereischein (Touristenfischereischein) wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern sein.

Neben dem Touristenfischereischein erhält der Antragsteller eine Broschüre, um sich die notwendigen Kenntnisse der Fischereiausübung und zum Umgang mit gefangenen Fischen anzueignen.

Soweit der Antragsteller die postalische Zusendung des Fischereischeines beantragt, muss der Antrag mindestens 21 Tage vor dem "Angeltermin" der Behörde zugesandt werden. Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ist zwingend eine Kopie des Personaldokumentes (Personalausweises/ Pass) beizufügen. Die Gebühr ist im Voraus an die Hansestadt Stralsund zu überweisen. Mit Buchungseingang erfolgt umgehend die Zusendung des zeitlich befristeten Fischereischeins und der Broschüre an den Antragsteller.

Den Touristenfischereischein und die Verlängerungsbescheinigung erhalten Sie auch vor Ort in der Tourismuszentrale:
Tourismuszentrale der Hansestadt Stralsund
Alter Markt 9
18439 Stralsund

Weitere Ausgabestellen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf den Webseiten des LALLF (Landesamtes für Landwirtschaft, Lebenmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern).

Wichtige Hinweise

Voraussetzung für die Erteilung eines zeitlich befristeten Fischereischeines ist die Vollendung des vierzehnten Lebensjahres des Antragstellers, der schriftliche Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins bzw. Verlängerungsbescheinigung, die Erklärung zum Erwerb der Kenntnisse und über Verstöße gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften sowie der Personalausweis/Kinderreisepass.

Weiterhin ist es erforderlich, für den gewünschten Zeitraum eine Angelerlaubnis zu erwerben. Diese wird unabhängig vom Touristenfischereischein von demjenigen erteilt, der das Fischereirecht an dem Gewässer ausübt.  Für die Bodden- und Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns wird die Erlaubnis von der oberen Fischereibehörde erteilt. Erhältlich ist diese unter anderem in der Tourismuszentrale, im Anglerfachhandel oder online.

Wichtige Informationen, Preisangaben sowie weitere Ausgabestellen von Angelerlaubnissen in Deutschland erhalten Sie unter www.lallf.de.

Gebühren/ Kosten

Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24 Euro, für die Verlängerung jeweils 13 Euro.

Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten, für die Verlängerung wird keine Fischereiabgabe und Informationsbroschüre ausgegeben.

Die Gebühr ist im Voraus an die Hansestadt Stralsund zu überweisen. Mit Buchungseingang erfolgt umgehend die Zusendung des zeitlich befristeten Fischereischeins und der Broschüre an den Antragsteller.

Die Bankverbindung lautet:
Hansestadt Stralsund
Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE35150505000100050581
BIC: NOLADE21GRW
Verwendungszweck: 99999.30019 - Name des Antragstellers

Ansprechpartner
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Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Marion Wulf
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Telefax
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Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
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Schillstraße 5 – 7
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