Leistungsbeschreibung


Die Hansestadt Stralsund führt gemäß der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund ein Stadtwappen. Die Verwendung des Stadtwappens obliegt allein der Hansestadt Stralsund. Jede Verwendung des Stadtwappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Oberbürgermeisters der Hansestadt Stralsund. Ein Antrag auf Verwendung des Stadtwappens ist genehmigungsfähig, wenn eine Verwendung im Interesse (z. B. Außenwirksamkeit) der Hansestadt Stralsund liegt. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.

Die Genehmigung ist bei der Hansestadt Stralsund zu beantragen und muss insbesondere

- Name, Anschrift und Kontaktangaben des Antragstellers sowie
- Art, Form, Zweck,
- Zeitraum und
- Anzahl der Verwendungen enthalten.

Gegenstände, auf denen das Stadtwappen aufgetragen werden soll, sind im Antrag näher zu bezeichnen. Das können sein:

- Schmuckartikel
- Warenpackungen
- Reiseandenken
- Zierfähnchen
- regionale Vereinsfahnen und -banner
- Vereinsabzeichen
- auf Bekleidungen und anderen Werbeträgern für regionale Sportvereine

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund

Zuständige Stelle

Der Antrag wird durch das Amt für Zentrale Dienste bearbeitet.

Verfahrensablauf

Zum Antrag auf die Verwendung des Stadtwappens ist die Anmeldung mit einem MV-Nutzerkonto erforderlich. Dem Antrag ist ein Entwurf ist beizulegen. Auf Verlangen ist der Hansestadt Stralsund ein Muster vorzulegen und gegebenenfalls ein Belegexemplar kostenlos zu überlassen.

Gebühren

Für das Genehmigungsverfahren zur Verwendung des Stadtwappens werden Gebühren gemäß der Gebührensatzung der Hansestadt Stralsund erhoben.

Fristen

Die Entscheidung zur Genehmigung des Antrages wird innerhalb eines Monats nach Antragstellung erteilt.