Denkmalschutz und Denkmalpflege

Die untere Denkmalschutzbehörde ist zuständig für:

  • den Schutz und Erhalt von Denkmalen
  • die Erteilung von Genehmigungen für Änderungen an Denkmalen oder in der Umgebung von Denkmalen
  • die Beratung und Information in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • das Führen der Denkmalliste
  • die Durchsetzung der Einhaltung denkmalrechtlicher Bestimmungen
  • Bescheinigungen gem. § 7 i Einkommenssteuergesetz (EStG)

Förderung von Maßnahmen

Mittel zur Förderung von Maßnahmen an Denkmalen können in einem begrenzten Umfang können zur Verfügung gestellt werden. Diese können im Rahmen des jeweiligen Haushalts zur Unterstützung der Bauherren im laufenden Kalenderjahr gewährt werden.

Grundlage für eine Entscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Gewährung dieser städtischen finanziellen Beihilfe ist ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular der Denkmaleigentümer, das Sie im Download-Bereich finden. 
Vorrausetzung für die Antragstellung ist eine zuvor mit den Denkmalbehörden abgestimmte, beantragte und von der Unteren Denkmalschutzbehörde erteilte Genehmigung nach § 7 Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern.

Die Höhe der Fördersummen richtet sich nach Art und Umfang der denkmalpflegerisch notwendigen Arbeiten zum Erhalt von Denkmalen und berücksichtigt die Anzahl der eingereichten Anträge.
Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres schriftlich oder per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de einzureichen.

Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Planung und Denkmalpflege
Denkmalpflege
Gunnar Möller
Telefon
03831 252 825
Telefax
03831 252 52 623
Felix Kettmann
Telefon
03831 252 653
Telefax
03831 252 52 623
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für Planung und Bau | Planung und Denkmalpflege
Badenstraße 17
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 623
Telefax
03831 252 52 623
Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund