Verfahrensfreie Bauvorhaben/ Beseitigung von Anlagen

§ 61 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt die Verfahrensfreiheit von Bauvorhaben. Der Begriff „verfahrensfrei“ – anstelle „genehmigungsfrei“ – wird gewählt, um die unter § 61 LBauO M-V fallenden Bauvorhaben von den, der Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V unterliegenden und damit ebenfalls genehmigungsfreien Bauvorhaben zu unterscheiden. Die Vorschrift regelt nur die Verfahrensfreiheit bestimmter selbstständiger Bauvorhaben.

In diese große Gruppe gehören u.a. kleine Nebengebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m, Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m oder auch Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m².

Für die Beseitigung bestimmter Anlagen ist ein Anzeigeverfahren eingeführt worden. Die notwendigen Unterlagen hierzu sind dem unten aufgeführten Abschnitt zu entnehmen.
Genauere Angaben liefert hierzu § 61 Abs. 3 LBauO M-V; so ist z.B. die Beseitigung von freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 verfahrensfrei. Wenn allerdings ein als Denkmal eingetragenes Gebäude abgerissen werden soll, ist ein Antrag zu stellen.

Bei nichtfreistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 2 ist von einem Tragwerksplaner die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, zu bestätigen. Nähere Angaben hierzu finden sich auch in den Ausarbeitungen zum § 66 LBauO M-V.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anzeige zur Beseitigung einer Anlage nutzen Sie bitte das entsprechende Formular unter Bauantragsunterlagen gemäß Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauVorlVO M-V).

Zur genauen Bestimmung des Abbruchvorhabens in der Örtlichkeit ist ein Lageplan nach § 6 Nr. 1 BauVorlVO M-V vorzulegen. Auch der Standsicherheitsnachweis der/des angebauten Gebäudes, wenn es sich nicht um freistehende Gebäude handelt, sind beizufügen.

Kosten/ Gebühren

Gebühren gemäß Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure, Prüfsachverständigen und die Prüfung technischer Anlagen (Bauprüfverordnung - BauPrüfVO M-V) bei Prüfung der Standsicherheitsnachweise für bestehenbleibendes Gebäude der Gebäudeklasse 3 gem. § 2 LBauO M-V.

Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Bauaufsicht
Baugenehmigung und Bauüberwachung
Kirsten Haasch
verantwortlich für Stadtteile Knieper, Franken, Andershof
Telefon
03831 252 859
Telefax
03831 252 52 623
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für Planung und Bau | Abteilung Bauaufsicht
Badenstraße 17
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